Dieses Jahr jährt sich der Völkermord an den Jesiden im Irak durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ („IS“) zum zehnten Mal. Nachdem zuvor unter Leitung unseres Co-Vorsitzenden Gohdar Alkaidy eine Bundestagspetition eingereicht wurde, erkannte der Deutsche Bundestag 2023 den Völkermord offiziell an. Viele Jesidinnen und Jesiden schauen seitdem umso hoffnungsvoller auf Deutschland und seine Justiz – denn etliche Verbrechen der Terrororganisation sind immer noch nicht aufgeklärt, viele Täterinnen und Täter (darunter auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger) nicht ermittelt und auf freiem Fuß. Wie es mit der Strafverfolgung der Täterinnen und Täter in Deutschland vorangeht, was bislang schon erreicht wurde – und was noch getan werden muss, darüber spricht SJA mit dem Islamwissenschaftler Kaan Orhon. Er ist Mitglied im Bundesvorstand der Gesellschaft für Bedrohte Völker und leitet das Bonner Büro der Beratungsstelle Leben des Berliner Vereins Grüner Vogel e. V., der die Angehörigen von radikalisierten Personen berät und auch das Thema Rückkehr von (ehemaligen) deutschen IS-Angehörigen bearbeitet.

Das Interview wurde von Caspar Schliephack geführt.

Caspar Schliephack/SJA: Vor deutschen Gerichten wurden bereits einige Prozesse gegen IS-Mitglieder geführt. In einigen standen auch Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden im Zentrum. Über wie viele Prozesse und über welche Verbrechen sprechen wir?

Kaan Orhon: Es wurden bisher gegen über 300 zurückgekehrte Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gab bis dato 111 Urteile, jeweils ca. 120 Verfahren laufen noch bzw. wurden eingestellt – hierzu sei bemerkt, dass gegen einzelne Personen mitunter mehrere Verfahren laufen.

Mit Blick auf die Natur der verfolgten Straftaten dominieren Verfahren wegen Taten im Sinne der Paragraphen 89a sowie 129 a und b. Das bedeutet Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Es gibt auch Anklagen wegen Verstößen gegen das Völkerstrafgesetzbuch, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aber auch z.B. wegen Verletzung der Fürsorgepflicht oder wegen Kindesentführung, wenn Personen, in diesen Fällen meist Frauen, Kinder aus Deutschland mit in das IS-Gebiet genommen haben. Es gibt also eine sehr große Bandbreite an verfolgten Verbrechen.

Wenn wir spezifisch über die an Jesid*innen begangenen Verbrechen sprechen, so gibt es hierzu noch nicht sehr viele Urteile, aber einige schon. Hier sprechen wir von den schwersten Straftaten, von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wie sind die bisher verkündeten Urteile gegen die Täterinnen und Täter ausgefallen?

Mindestens was die Verbrechen im Kontext des Genozides an den Jesid*innen angeht, kann man hier für Deutschland ein positives Fazit ziehen – wir haben ein wegweisendes Urteil in einem Fall, bei dem ein versklavtes jesidisches Mädchen durch IS-Mitglieder, eine Deutsche und ihren irakischen Ehemann, ermordet wurde. Der Mann wurde hier in Deutschland für das im Ausland begangene Verbrechen angeklagt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nicht nur das, er wurde explizit wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge verurteilt. So haben wir neben der politischen Anerkennung des Genozids durch den deutschen Bundestag auch ein Gerichtsurteil, dass den Genozid eindeutig als solchen benennt.

Die deutsche Frau des Täters wurde zunächst zu 10 Jahren Haft verurteilt, was in meinen Augen ein zu mildes Urteil war, aber die Bundesanwaltschaft ist erfolgreich in Revision gegangen und hat eine Verurteilung zu 14 Jahren Haft erreicht. Dieses Verfahren hat meiner Ansicht nach Symbolwirkung.

Im weiteren Kontext fallen die Urteile natürlich sehr unterschiedlich aus, es gibt auch minderschwere Fälle. Es hängt nicht nur davon ab, was im Einzelfall beweisbar ist, sondern auch davon, wie die Angeklagten sich einlassen, ob sie Reue zeigen, wie alt sie zum Tatzeitpunkt waren, ob andere mildernde Umstände vorliegen und dergleichen mehr. So kommen zum Teil auch Urteile zustande, die manchen Beobachtern vielleicht „zu milde“ erscheinen. Aus meiner Position als jemand der in Haft und außerhalb mit Rückkehrerinnen arbeitet, ist es aber wichtig, dass neben der angemessenen Härte in der Verfolgung schwerer Verbrechen auch Perspektiven von Resozialisierung und Reintegration berücksichtigt werden. „Für immer wegsperren“ wie es im öffentlichen Diskurs mitunter gefordert wird, ist keine Option. Auch im Angesicht der vom IS verübten Gräueltaten dürfen wir die Prinzipien unseres Rechtssystems nicht aus den Augen verlieren, die auf eine Rückkehr straffälliger Menschen in die Gesellschaft abzielen.

Zehntausende Menschen aus der ganzen Welt schlossen sich freiwillig dieser Organisation an und unterstützten als Mitglieder die IS-Herrschaft, unter der etliche grausame Verbrechen verübt wurden, darunter auch den Völkermord an den Jesiden 2014. Insbesondere für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer tragen alle IS-Mitglieder Verantwortung für die Taten ihrer „Organisation“. Wie beurteilen deutsche Gerichte die Mitschuld am Völkermord von Personen, die sich dem IS zwar angeschlossen und ihn als Organisation unterstützt haben, aber nicht direkt an derartigen Taten beteiligt waren?

Vor deutschen Gerichten gilt immer noch die Prämisse, dass individuellen Personen konkrete Handlungen nachgewiesen werden müssen, um ein Urteil sprechen zu können und diese sind relativ eng gefasst. Es gibt Grundsatzurteile, dass beispielsweise nur mit einem IS-Kämpfer verheiratet zu sein und seinen Haushalt zu führen, Kinder großzuziehen etc. für eine Frau keine strafbare Unterstützungshandlung darstellen.

Es gibt keine Urteile, die ihrem Wesen nach der Strafverfolgung etwa bestimmter Kategorien von NS-Täter*innen entsprechen. Ich meine Fälle, wo Schreibkräfte in Vernichtungslagern, die niemals Kontakt zu Häftlingen hatten und lediglich Büroarbeit geleistet haben, trotzdem für Beihilfe zum Mord in Tausenden oder Zehntausenden von Fällen verurteilt werden.

Ich bin kein Jurist und kann zu den rechtlichen Möglichkeiten nicht wirklich qualifizierte Auskunft geben. Aber aus meiner persönlichen Sicht würde ich mir wünschen, dass z.B. Frauen, in deren Haushalt jesidische Frauen und Kinder als Sklavinnen gehalten wurden, wegen Völkermord verurteilt werden, auch wenn ihnen keine individuellen Morde oder Misshandlungen nachgewiesen werden können.

Die Vernichtung der Jesiden wurde in der Propaganda in allen Sprachen, natürlich auch in Deutsch, unmissverständlich als Endziel formuliert und war allen Konsumenten dieser Medien bewusst. Jede, die sich an Versklavung, Vergewaltigung, Zwangsbekehrung oder ähnlichem auch nur mittelbar beteiligt hat, hat die Völkermordabsicht mitgetragen.

Viele der Täterinnen und Täter wurden in Deutschland geboren und sind hier aufgewachsen. Die meisten von ihnen hatten vermutlich zuvor nie bzw. kaum Kontakt zu Jesidinnen und Jesiden. Was wurde während der Prozesse über die Motive der Täterinnen und Täter bekannt?

Die Motive für Ausreise zum IS und die Beteiligung an seinen Taten sind sehr vielfältig und individuell, genauso wie die Gründe, die die ursprüngliche Radikalisierung von Personen zu Beginn beeinflusst haben.

Wir finden Narrative von der Verteidigung unterdrückter Muslim*innen, wir finden sehr ich-bezogene Schilderungen von dem Wunsch in einer Umgebung zu leben, in der man das eigene Islamverständnis umsetzen könne, etwa in punkto Bekleidung. Es gab durchaus auch materielle Motivationen, vor allem zu den Hochzeiten der IS-Ausdehnung, als die Propaganda schilderte, wie man Häuser oder Wohnungen, Autos, Einrichtung, Bargeld mit vollen Händen an Ausgereiste verteilte – Raubgut aus Kriegsverbrechen selbstverständlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass Berichte aus Prozessen mit einer gewissen Skepsis gesehen werden. Es ist erwartbar und auch das Recht von Angeklagten, sich mit ihren Aussagen nicht zu belasten. Kaum jemand wird eine kriminelle oder extremistische Motivation artikulieren wie auch die wenigsten offen über begangene Verbrechen sprechen.

Auch mediale oder anderweitige Aussagen von zurückgekehrten oder auch noch in der Region inhaftierten Personen sind sehr stark auf Entlastung und Rechtfertigung zugeschnitten: Frauen geben etwa an, sich hauptsächlich um Haushalt und Familie gekümmert und von den Verbrechen des IS wenig mitbekommen zu haben. Männer behaupten, sie seien Techniker, Fahrer, Köche oder dergleichen gewesen, hätten nicht an der Front gekämpft und auch keine Verbrechen begangen. Das kann natürlich theoretisch stimmen und muss daher immer im Einzelfall geprüft und mit anderen verfügbaren Informationen abgeglichen werden.

Warum finden die Prozesse eigentlich in Deutschland statt und werden nicht vor Ort geführt, etwa durch irakische Gerichte?

Im Irak hat es durchaus Prozesse vor heimischen Gerichten gegeben und auch Urteile. Auch dabei gibt es mitunter Probleme aus deutscher Sicht, die sich bei Verhandlungen in Deutschland vermeiden lassen würden. Die Prozesse sind mitunter weit von rechtsstaatlichen Standards entfernt, manche dauern gerade mal 30 Minuten mit Pflichtverteidigern, die sich nicht nennenswert für die Angeklagten einsetzen. Besonders problematisch ist es, wenn Deutsche wegen ihrer für den IS begangenen Verbrechen zum Tode verurteilt werden. Deutschland lehnt die Todesstrafe ab und in diesen Fällen müssen deutsche Vertreter dann diplomatisch aktiv werden, um eine Vollstreckung zu verhindern und u. U. eine Umwandlung des Urteils zu erreichen. Aus dem Irak sind auch schon deutsche IS-Verbrecher*innen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe abgeschoben worden. Da Deutschland und der Irak diplomatische Beziehungen unterhalten, ist die Lage hier tatsächlich vergleichsweise einfach.

Der Knackpunkt ist wirklich Syrien. Hier sind bei weitem die meisten deutschen IS-Angehörigen inhaftiert und gerade hier eine viel schwierigere Gemengelage als im Irak. Die autonome Verwaltung in Nordsyrien wird von Deutschland nicht als Staat anerkannt, zum Assad-Regime in Damaskus hat Deutschland die Beziehungen abgebrochen. Prozesse, die also etwa in Nordsyrien stattfinden würden, und die in diesen ergehenden Urteile hätten also einen rechtlich fraglichen Status. In Assads Herrschaftsbereich wissen wir von keinen inhaftierten deutschen IS-Verbrechern. Gäbe es diese, wäre fast sicher, dass die Regierung Assad diesen Umstand nutzen würde, um Druck auf Deutschland auszuüben.

Neben den rechtlichen gibt es aber auch ganz wesentliche logistische und materielle Probleme: schon die Inhaftierung der ehemaligen IS-Angehörigen stellt die lokalen Strukturen vor enorme Herausforderungen. Die Voraussetzungen für ordentliche Gerichtsverfahren zu schaffen, wäre noch um ein Vielfaches schwieriger. Die Sicherheitslage ist prekär, wir sprechen auch nach dem Fall des sogenannten Kalifats immer noch über ein Kriegsgebiet. Es kommt zu Angriffen durch die Türkei, durch Assad, es gibt Aufstände arabischer Stämme gegen die von der kurdischen PYD/YPG dominierte Verwaltung und nicht zuletzt gibt es auch noch aktive IS-Strukturen in verschiedenen Rückzugsgebieten in Ostsyrien. Diese greifen Gefängnisse an und versuchen, die dort Inhaftierten zu befreien. Zusammengefasst: die Lage vor Ort erlaubt keine auch nur ansatzweise ordentliche Strafverfolgung, weder durch lokale noch durch irgendwelche internationalen Gerichte. Die deutschen IS-Täter müssen in Deutschland vor Gericht.

Wo steht deiner Einschätzung nach die Strafverfolgung der durch den IS verübten Verbrechen?

Wie schon gesagt, ich finde es gibt gute und wegweisende Urteile in einem Kontext wo Ermittlung und Prozessführung mitunter schwierig sind. Aber es ist in der Quantität noch viel Raum zur Verbesserung. Es sind noch längst nicht alle deutschen IS-Täter einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt worden, vor allem eben die noch in Nordsyrien inhaftierten Männer. Hier ist noch viel zu tun.

Und Strafverfolgung muss eingebettet sein in einen Komplex mit anderen Maßnahmen. Das ist zum einen mit Bezug auf die Täter eine Förderung von Deradikalsierungs- bzw. Ausstiegsarbeit und zum anderen ist das mehr Hilfe für Opfer, sowohl geflüchtete Jesid*innen in Deutschland als auch für die Überlebenden im Nordirak. Hier spreche ich dann vor allem aus der Perspektive der Menschenrechtsarbeit – es müssen wirksame Schutzmechanismen im Irak etabliert werden, unter Einbeziehung der jesidischen Gemeinschaft, um eine Wiederholung der Verbrechen des IS zu verhindern.

Einige der in den Prozessen behandelten Taten wurden auch in der deutschen Öffentlichkeit thematisiert, etwa der Mord an dem kleinen jesidischen Mädchen Reda, das von seinem Peiniger und seiner deutschen Frau grausam gequält und ermordet wurde. Wie werden derartige Verbrechen und die Prozesse generell in der islamistischen Szene in Deutschland diskutiert?

In diesem konkreten Fall hat es nur verhältnismäßig wenig szeneinterne Diskussion gegeben. Das ist anders als bei anderen sehr bekannten Verbrechen, beispielsweise bei der medial inszenierten Enthauptung von Geiseln. Dort gab es viele Rückkehrerinnen und andere Sympathisanten, die die Morde gerechtfertigt haben, etwa mit der Behauptung, es habe sich um Spione gehandelt. Auch das ist natürlich sachlich unwahr, es waren Journalisten und humanitäre Helfer. Aber diese Rechtfertigungsmuster sind schon lange etabliert, wir kennen sie bereits aus dem Irak nach 2003 und noch weiter zurück, bis z.B. zur Ermordung des jüdischen Journalisten Daniel Pearl in Pakistan. Auch für die Verbrennung des jordanischen Luftwaffenpiloten Muath al-Kasasbeh, die selbst innerhalb der jihadistischen Öffentlichkeit umstritten war, gab es Rechtfertigungsversuche und -narrative.

Der Kindermord im vorliegenden Fall scheint selbst für einen so extrem entmenschlichten Diskurs wie den unter deutschen Jihadist*innen eine Grenze zu überschreiten und so wird die Tat lieber totgeschwiegen. Es gab eine Kampagne für die Freilassung der Täterin, Jennifer W., betrieben durch ihr unmittelbares Umfeld in den sogenannten „Schwestern-Netzwerken“ der deutschen IS-Sympathisantinnen und durch Akteure wie Bernhard Falk. Aber diese stand auf der Grundlage der Behauptung, Jennifer W. sei zu Unrecht angeklagt. Versuche, diese Tat zu legitimieren sind mir nicht bekannt.

 Die letzte Frage dreht sich um diejenigen Deutschen, die sich dem IS angeschlossen hatten, dann vor Ort in Haft genommen wurden und nun teilweise zurück nach Deutschland geholt werden, die sog. Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Wie ist die Lage in den Camps, wie viele Deutsche sind dort derzeit noch inhaftiert und ist abzusehen, ob all diese Personen zurückgeholt und hier vor Gericht gestellt werden?

Die Lebensumstände in den Camps sind schlecht, wobei zwischen den einzelnen Einrichtungen erhebliche Unterschiede bestehen. Noch gravierender ist der Zustand der Männer in diversen Gefängnissen in Nordsyrien. Das ist einer der Gründe, warum wir uns so stark für die Rückführung aller ausgereisten Deutschen einsetzen. Die deutschen Kinder sind ausschließlich Opfer, die keine Verantwortung an den Taten ihrer Eltern tragen. Sie so schnell wie möglich aus dieser Lage hinaus und in Sicherheit zu bringen, ist ein moralisches Gebot.

Erwachsene sind natürlich selbst für ihre Situation verantwortlich und es muss auch klar unterstrichen werden, dass es in keinem Lager und keinem Gefängnis Bedingungen gibt, die Ansatzweise so barbarisch und unmenschlich sind wie die, die die IS-Mitglieder zuvor vorsätzlich ihren Opfern zugemutet haben. Aber Deutschland als demokratische Gesellschaft und Rechtsstaat darf sich nicht an den Taten der IS-Verbrecher messen, sondern muss seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden.

Es ist nur noch eine sehr überschaubare Zahl von Deutschen in den Camps und Gefängnissen verblieben. Wir sprechen von unter 40 Männern sowie einer niedrigen zweistelligen Zahl von Frauen und Kindern. Teilweise sind darunter auch Personen, die einen Deutschland-Bezug haben, aber selbst keine deutschen Staatsbürger sind und Familienkonstellationen, bei denen ein Teil deutsche Staatsangehörige sind und ein anderer Teil nicht.

Es wäre sowohl logistisch als auch (sicherheits-)politisch leicht möglich, auch diese Personen noch nach Deutschland zurück zu führen und mit den selben Mitteln von Justiz, Polizei, sonstigen Regelstrukturen, aber auch zivilgesellschaftlichen Hilfsangeboten aufzufangen, wie dies bei den bisherigen Rückkehrer*innen schon passiert ist. Andere Länder, für die dies eine weitaus größere Herausforderung war, sind diesen Schritt gegangen und Deutschland darf nicht zurück stehen.