Am 24. Januar 2024 wurden wir in Stuttgart aufgrund der aktuell prekären Lage der jesidischen Gemeinschaft im Landtag von Baden-Württemberg von Frau Daniela Evers MdL (GRÜNE), Vorsitzende des Arbeitskreises Recht, Verfassung und Migration, Herrn Daniel Lede Abal MdL(GRÜNE), migrationspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, Frau Lisa Stengel vom Staatsministerium Baden-Württemberg und Frau Germaine Knoll-Merritt, parlamentarische Beraterin empfangen. Die jesidische Delegation bestand neben unserem Co-Vorsitzenden aus unseren Freunden und Partnern Herrn Barzan Rasho, Erster Vorsitzender des „Yezidischen Vereins Stuttgart“ und Mitgliedern der jesidischen Gemeinde in Stuttgart und Baden-Württemberg Herr Khairi Shex Sulaiman, Herr Sfian Bader und Saod Akram Badal.Die Situation der Jesidinnen und Jesiden in Deutschland und insbesondere im Irak wurde unmissverständlich projiziert: von der noch immer währenden Verfolgung von Jesiden und anderen Minderheiten im gesamten Irak bis hin zur Ungewissheit und der Atmosphäre der Angst, in der Jesidinnen und Jesiden vor dem Hintergrund der vermehrt stattfindenden Abschiebungen in den Irak leben, ist die Politik des Landes Baden-Württemberg im Bilde. Insgesamt sei man sich in Baden-Württemberg der besonderen Verantwortung, vornehmlich seit der Umsetzung des Sonderkontingents Schutzbedürftiger Kinder und Frauen aus dem Nordirak, gegenüber Jesidinnen und Jesiden bewusst. Dennoch sei zu betonen, dass Jesidinnen und Jesiden als Volksgruppe in Baden-Württemberg nicht von Abschiebungen betroffen sind.  Ferner sei vielmehr der Einsatz jesidischer Vereine und Organisationen gefragt, auf die Missstände und Verfolgung im Irak hinzuweisen, um eventuell so den Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu korrigieren. Unter anderem beruft sich das Bundesministerium des Inneren auf diese Lageberichte, um den Irak als sicheres Herkunftsland einzustufen und so Abschiebungen auch vulnerabler Gruppen zu rechtfertigen.Was alle Jesidinnen und Jesiden, die seit Jahren in Baden-Württemberg wohnhaft sind und nur eine Duldung haben, ausdrücklich tun können und sollen: bei Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung oder eines Studiums, bei besonderen integrativen Errungenschaften und bei vorhandener Beschäftigung, ist im Allgemeinen das Recht auf einen Aufenthaltstitel gegeben. In diesen Fällen wendet euch an uns (info@s-j-a.org) oder an den „Yezidischen Verein Stuttgart“ mit den nötigen Dokumenten. Diese werden dann an die richtigen Stellen geleitet.Wir sagen danke für das offene Ohr und die vielen guten Ratschläge.