Das Elend nimmt kein Ende: das syrische Ministerium der Justiz hat am 14. Februar 2021 ein Dekret erlassen, das Jesiden mit syrischer Staatsbürgerschaft dem islamischen Recht, der Scharia unterwirft. Jesiden ohne syrische Staatsbürgerschaft in Syrien obliegen weiterhin dem Zivilrecht – dies macht sie zu Ausländern, deren Rechte ohne Weiteres seit der Gründung der Republik massiv beschnitten werden.

Die überwiegende Mehrheit der Jesiden in Syrien hat keine syrische Staatsbürgerschaft.

Was bedeutet aber dieser Justiz-Vorstoß für die wenigen Jesiden, die die syrische Staatsbürgerschaft haben? Es bedeutet, dass sie dem islamischen Recht unterworfen sind und de facto gegen ihren Willen zum Übertritt zum Islam gezwungen werden. So werden Jesiden vor die Wahl gestellt, weiterhin ohne die vollen Rechte in ihrer Heimat zu leben oder den Islam anzunehmen.

Die Jesiden Syriens sind staatenlos, seit ihnen in den 1970er Jahren die Staatsbürgerschaft in einer Araberisierungskampagne durch die syrische Regierung völkerrechtswidrig entzogen wurde und sie zu Ausländern im eigenen Land gemacht wurden.

Wir verurteilen dies aufs Schärfste und bitten alle Institutionen für Menschenrechte eindringlich um Hilfe.